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I.S.I. Deutschland GmbH -
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1.9.2005


Die AGB können Sie auch als PDF-Datei herunterladen

Inhalt:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

II. Vermietung von Gegenständen

§ 1 Mietzeit

§ 2 Vergütung

§ 3 Transport

§ 4 Stornierung durch den Kunden

§ 5 Zahlung

§ 6 Gebrauchsüberlassung und Mängel

§ 7 Schadensersatz

§ 8 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von ISI

§ 9 Pflichten des Kunden während der Mietzeit

§ 10 Versicherung

§ 11 Rechte Dritter

§ 12 Kündigung von Mietverträgen

§ 13 Rückgabe der Mietsache(n)

§ 14 Langfristig vermietete Gegenstände

III. Verkauf von Gegenständen

§ 1 Preise

§ 2 Lieferung

§ 3 Gefahrübergang

§ 4 Zahlungsbedingungen

§ 5 Eigentumsvorbehalt

§ 6 Gewährleistung

§ 7 Haftung

§ 8 Werkvertrag

IV. Form/Schlussbestimmungen

§ 1 Schriftform

§ 2 Schlussbestimmungen


I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der I.S.I. Deutschland GmbH (nachfolgend ISI genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge.

Angaben von §§ gelten für die in diesen AGB enthaltenen §§, sofern nicht ausdrücklich anderweitige Zuordnungen bestimmt sind. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, alle früheren AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

2. Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende AGB des Kunden/Lieferanten haben keine Gültigkeit. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, auch für den Fall, dass die entgegenstehenden Bedingungen in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Diese AGB gelten auch dann, wenn seitens ISI der Einbeziehung der Bedingungen des Kunden nicht widersprochen oder in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden / Lieferanten dessen Bestellung oder Lieferung vorbehaltlos durchgeführt wird. Diese AGB gelten entsprechend auch für im Zusammenhang mit der jeweils gegenständlichen Vertragsleistung erbrachten Beratungs- und Planungsleistungen sowie für Auskünfte.

Die Rechte des Kunden/Lieferanten aus dem Vertrag mit ISI sind nicht übertragbar.

Enthalten diese AGB keine Regelungen, gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote von ISI sind unverbindlich. Angebote von ISI sind stets freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. ISI Preislisten stellen kein Vertragsangebot dar.

Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend, sofern sie nicht befristet sind.

Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von ISI zustande oder, wenn eine solche nicht oder erst mit der Rechnung erteilt wird, durch die Ausführung der Leistung oder Lieferung.

2. ISI ist in der Entscheidung über die Annahme eines Auftrages frei.

3. Toleranzen
Preise, Abbildungen, Zeichnungen sowie die in Prospekten, Verzeichnissen und sonstigen Unterlagen enthaltenen Daten, z.B. über Maße, Ausmaße und Gewicht, Leistung und Betriebskosten, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich durch ISI schriftlich garantiert werden. Für Irrtümer und Druckfehler besteht keinerlei Haftung. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

II. Vermietung von Gegenständen

§ 1 Mietzeit

Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände im Lager von ISI (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von ISI (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, ISI oder ein Dritter den Transport durchführt.

§ 2 Vergütung

1. Sofern nichts anderweitiges vereinbart wurde, gilt der in der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste von ISI enthaltene Mietpreis als vereinbart.

2. Ist in Verträgen oder Preislisten über zusätzliche Dienstleistungen, wie z.B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, die Höhe des Entgelts nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.

§ 3 Transport

1. Soweit nichts anderweitiges vereinbart wurde, schuldet ISI nicht den Transport der Mietgegenstände. Übernimmt ISI den Transport der Mietgegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung, kann ISI den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen unter Ziff. II § 7.

2. Lässt ISI den Transport von einem Dritten durchführen, hat der Kunde vorrangig den Dritten für etwaige Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck Abtretung der ISI gegen den Dritten zustehenden Ansprüche in demjenigen Umfang verlangen, in dem ISI dem Kunden gegenüber gemäß Ziff. II § 7 Abs. 1 und 2 zur Haftung verpflichtet ist.

§ 4 Stornierung durch den Kunden

1. Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

2. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, 20% der vereinbarten Vergütung, wenn spätestens 30 Tage vor Vertragsbeginn storniert wird, 50% der vereinbarten Vergütung, wenn spätestens 10 Tage vor Vertragsbeginn storniert wird und 80% der Vergütung, wenn spätestens 3 Tage vor Vertragsbeginn storniert wird, als pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei ISI maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt, bzw. reduziert sich insoweit, als der Kunde nachweist, dass ISI kein Schaden oder ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.

§ 5 Zahlung

1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Miete sowie die Vergütung für sonstige Leistungen ohne Abzüge/Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns fällig und zahlbar. ISI ist zur Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden nur im Falle der vorherigen vollständigen Zahlung der Vergütung verpflichtet.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen der ISI an deren Sitz bar oder durch Vorkasse auszugleichen, Erfüllungsort ist insoweit der Sitz von ISI.

2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang bei ISI maßgeblich.

3. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Gesetzes, so schuldet er bei nicht fristgerechter Zahlung Verzugszinsen i. H. v. 8 % über dem Basiszinssatz. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Gesetzes, hat er die Vergütungen und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis während des Verzuges mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die auf dem jeweils konkreten Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt berechtigt.

5. Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages – auch eines Teilrechnungsbetrages - werden alle zu dem Zeitpunkt des Verzugseintritts offenen Rechnungen sofort fällig. Vom Kunden zu erstattende Mahnkosten werden pauschal i.H.v. Euro 10,00 für jede Mahnung erhoben, wobei die erste Mahnung kostenfrei bleibt.

6. Ist das Lastschriftverfahren vereinbart und gibt die Bank die Lastschrift aufgrund fehlender Deckung zurück, wird die Rechnung sofort fällig. Ferner hat der Kunde die anfallenden Bankgebühren als auch eine Kostenpauschale i. H. v. Euro 50,00 zu tragen, wobei es ihm nachgelassen ist, einen niedrigeren Kostenaufwand nachzuweisen. Bei Erstauftrag wird nur gegen Vorkasse oder Nachnahme geliefert. Bei Scheck- oder Wechselzahlung gilt obiges entsprechend.

§ 6 Gebrauchsüberlassung und Mängel

1. Bei den von ISI vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie Aufbau, Bedienung u. ä. durch technisch geschultes Personal erfordern.

2. ISI wird die Mietgegenstände vereinbarungsgemäß in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereit stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit ISI unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der Schriftform.

3. Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und/oder gemäß dieser AGB, bzw. der getroffenen Vereinbarung zur Instandhaltung oder Reparatur verpflichtet ist. ISI kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. ISI kann die Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen, wenn die Nachbesserung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sich die Mietsache im Ausland befindet.

4. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steht dem Kunden nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch von ISI erfolglos geblieben ist oder ISI die Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß diesen Bestimmungen abgelehnt hat. Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann er aufgrund des Mangels nicht mindern, kündigen oder Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb der Mietzeit jedoch nicht möglich war. Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Kunde zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Kunden an dem Mangel schließt das Kündigungsrecht aus.

5. Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.

6. Mietet der Kunde technisches Gerät ohne die Inanspruchnahme des von ISI empfohlenen und angebotenen Fachpersonals an, steht dem Kunden ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich waren.

7. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch ISI erfolgt, hat der Mieter ISI zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. ISI haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.

§ 7 Schadensersatz

1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von ISI, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Jeglicher verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare Schäden, haftet ISI darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ISI, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von ISI.

2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.

3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für den Verkauf von Gegenständen (hierzu vgl. unten).

§ 8 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von ISI

Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des § 7 entsprechende Haftungsbeschränkung mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer etc.) auch für deliktische Ansprüche zugunsten von ISI zu vereinbaren. Soweit ISI infolge der Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat der Kunde ISI von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

§ 9 Pflichten des Kunden während der Mietzeit

1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Sofern der Kunde kein Servicepersonal gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere hat der Kunde die während des Gebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln, Projektionslampen, u. ä. fachgerecht zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.

2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Bedienungspersonal angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

3. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen haftet der Kunde.

§ 10 Versicherung

1. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Kunde hat den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.

2. Ist vereinbart, dass ISI die Versicherung übernimmt, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten der Versicherung.

§ 11 Rechte Dritter

Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, ISI unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass die Eingriffe aus der Sphäre von ISI stammen.

§ 12 Kündigung von Mietverträgen

Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.

Ein wichtiger Grund im Sinne dieser AGB liegt insbesondere vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird;

- der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;

- der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des Mietzinses für zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu entrichtenden Mietzins in Verzug gerät.

§ 13 Rückgabe der Mietsache(n)

1. Die Mietsache(n) sind vollständig, geordnet und in sauberem und einwandfreiem Zustand im Lager von ISI während des vereinbarten Zeitraums, spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und jegliches Kleinteilzubehör.

2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und Registrieren aller Mietgegenstände im Lager von ISI abgeschlossen. Nach der Registrierung erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. ISI behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach der Registrierung vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

3. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

4. Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör hat der Kunde den Neuwert zu ersetzen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen fehlenden oder geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 14 Langfristig vermietete Gegenstände

1. Sofern die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der Kunde die Mietgegenstände aufgrund verspäteter Rückgabe länger als zwei Monate in Besitz hat, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Paragraphen sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Dem Kunden obliegt die Instandhaltung und - soweit erforderlich - auch die Instandsetzung der Mietgegenstände.

3. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. ISI erteilt auf Wunsch des Kunden Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.

4. Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 und 3 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist ISI ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.

III. Verkauf von Gegenständen

§ 1 Preise

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht sich der Kaufpreis einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist in dem angebotenen Kaufpreis keine Umsatzsteuer enthalten. Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro. Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere können aufgrund von Währungskursschwankungen Preisabweichungen entstehen.

2. Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager ISI, zuzüglich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und Wertsicherung. Für diese Positionen wird ein übliches Entgelt berechnet, oder nach Beleg.

3. Etwa bewilligte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug des Kunden, oder gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahren sowie spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung.

§ 2 Lieferung

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt ISI Transportmittel und -wege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.

2. ISI darf Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teilmenge verzögert, so kann ISI die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen.

3. Liefertermine und Lieferfristen müssen von ISI ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und gelten nur als annähernd vereinbart. Der vereinbarte Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das Lager von ISI verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist.

4. Bei höherer Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel oder Betriebsstörungen verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. In diesem Fall oder wenn Umstände bei den Lieferanten von ISI eintreten, die zu einer Verzögerung der Leistung führen und die Ware von ISI nicht beschafft werden kann, ist ISI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden hat ISI sich dazu zu erklären, ob ISI von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Nachfrist liefern wird. Der Kunde ist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist.

5. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit stehen dem Kunden nur zu, wenn er ISI eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und die Lieferzeitüberschreitung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ISI, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruht. Für typische, vorhersehbare Schäden haftet ISI darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ISI, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht worden sind.

6. Ruft der Kunde versandfertig gemeldete Ware nicht ab, kommt er in Annahmeverzug. Der Kunde hat für jeden angefangenen Monat ein Lagergeld i.H.v. 2,0 % des Warenwertes zu zahlen. Das Lagergeld ist auf höchstens 10 % des Warenwerts begrenzt, es sei denn, es werden höhere Kosten nachgewiesen.

7. Mit der Entgegennahme unverlangt zurückgesandter Ware durch ISI wird keinerlei Willenserklärung abgegeben; die Entgegennahme erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt. Bei endgültiger Rücknahme schreibt ISI dem Kunden den für den Tag der Rücknahme nach billigem Ermessen zu bestimmenden Zeitwert der Ware gut.

§ 3 Gefahrübergang

1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

3. Ziffer 1 + 2 gilt auch dann, wenn für Transportschäden eine im Auftrag und für Rechnung des Kunden abgeschlossene Versicherung aufzukommen hat oder wenn ISI die Ware frachtfrei liefert. Die Sicherung von Ansprüchen bei Transportschäden ist Sache des Kunden. Für die Eignung und Bonität des etwaig vermittelten Versicherungsschutzes wird grundsätzlich keine Haftung durch ISI übernommen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von ISI spesenfrei innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

2. Im übrigen gilt die Regelung unter Ziff. II § 5 entsprechend.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich ISI das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB behält sich ISI das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung vor. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung von ISI gegenüber dem Kunden. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besondere Forderungen geleistet werden.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, ISI Zugriff von Dritten auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaigen Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde ISI unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4. ISI ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Gleiches gilt, wenn das Eigentum oder Miteigentum in sonstiger Weise gefährdet erscheint. Sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung, Abholung und Verwertung der Vorbehaltswaren, wie auch Wertminderung der Waren gehen zu Lasten des Kunden. Zur Durchführung dieser Maßnahmen wie auch zu einer allgemeinen Besichtigung der im Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren hat der Kunde ISI, bzw. deren Beauftragten Zutritt zu diesen Waren zu gewähren.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde ISI unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit ISI, oder deren Vertreter Einreden, sonstige Rechte und Klagen gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ISI die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die entstandenen Schäden, so wie für auch sämtliche Folgeschäden.

5. Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt ISI bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. ISI nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung ermächtigt. ISI behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gilt für Forderungen aus solchen Verträgen Abs. 5 entsprechend.

7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von ISI. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die ISI nicht gehören, so erwirbt ISI an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ISI gelieferten Ware zu den sonstigen Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen ISI nicht gehörenden Gegenständen, vermischt wird.

8. Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge für ISI treuhänderisch zu vereinnahmen und an ISI abzuführen, soweit deren Forderungen fällig sind. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat dieser auf Verlangen von ISI alle gewünschten Auskünfte zu erteilen und insbesondere eine Liste der Schuldner für die an ISI abgetretenen Forderungen aufzustellen, den Forderungsübergang seinen Kunden anzuzeigen und diesbezügliche Kundenwechsel auf ISI zu übertragen. Der Kunde hat ISI den Zugriff Dritter auf die in ihrem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren oder auf ISI abgetretene Forderungen, ebenso die Verschlechterung oder den Untergang von Vorbehaltswaren, sofort anzuzeigen. Etwaige Versicherungsansprüche hieraus tritt der Kunde schon jetzt an ISI ab. ISI nimmt diese Abtretung an.

9. ISI verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

10. Soweit Software an den Kunden lizenziert wird, sind sich die Parteien darüber einig, dass das Eigentum an dieser Software nicht auf den Kunden übergeht.

§ 6 Gewährleistung

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für die Mangelhaftung für neu hergestellte Sachen zwei Jahre beträgt. Schadensersatzansprüche für Mängel an gebrauchten Sachen verjähren in einem Jahr.

2. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung von ISI. § 444 (Haftungsausschluss) bleibt unberührt.

3. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leistet ISI für Mängel neuer Gegenstände mit folgender Maßgabe Gewähr:

3.1 Die Gewährleistung umfasst zunächst ausschließlich nach Wahl von ISI die Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und / oder Schadensersatz verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3.3 Der Unternehmer muss den Mangel innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war nicht erkennbar. Zeigt sich ein Mangel später, muss dieser innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Feststellung schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

3.5 Die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Ware bemisst sich ausschließlich nach zwischen den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen hinsichtlich der Eigenschaften, Merkmale und Spezifikationen (Beschaffenheitsvereinbarung). Sind hierzu keine Vereinbarungen getroffen worden, gilt ausschließlich die Produktbeschreibung des Herstellers als Maßstab für die ordnungsgemäße vertragliche Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine besondere Beschaffenheitsgarantie dar. Beschaffenheitsgarantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

4. Jegliche Gewährleistung für natürliche Abnutzung sowie im Falle unsachgemäßer Handhabung der gelieferten Ware ist ausgeschlossen. Bei gebrauchten Sachen haftet ISI nicht für Fehler aufgrund vertragsgemäßer Abnutzung der Sache.

§ 7 Haftung

1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ISI, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für typische, vorhersehbare Schäden haftet ISI darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ISI, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind.

2. ISI haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis;

3. Jegliche Haftung von ISI für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von unwesentlichen Pflichten ist ausgeschlossen.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei ISI zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

6. Bei Weiterveräußerung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden stellt dieser ISI im Innenverhältnis von jeglichen Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit der Kunde für den die Haftung bedingenden Fehler verantwortlich ist.

§ 8 Werkvertrag

Im Falle von Ausführungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten finden §§ 631 ff. BGB Anwendung. Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen, es sei denn, es ist schriftlich eine Pauschale vereinbart. Die Vergütung ist bei Abnahme/ Übergabe zu zahlen. Der Kunde hat die Rechnung binnen 3 Wochen nach Erhalt zu prüfen und etwaige Einwendungen zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen. Auf die Wirkung des Fristablaufs wird der Kunde in der Rechnung gesondert hingewiesen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme. Der Besteller räumt ISI in Ergänzung von § 647 BGB zur Sicherheit ein Vertragspfandrecht an den zu bearbeitenden Sachen ein.

IV. Form/Schlussbestimmungen

§ 1 Schriftform

Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.

§ 2 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen des Vertrages / der AGB nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Die Haager Einheitlichen Kaufgesetze und das UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the intenational Sale of Goods) finden keine Anwendung.

4. Erfüllungsort ist der Sitz von ISI. Ist der Kunde Kaufmann, eine Privatperson mit alleinigem Wohnsitz im Ausland oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Sitz von ISI ausschließlicher Gerichtsstand.

5. Alle aus dem zugrunde liegenden Vertrag und/oder diesen AGB oder hiermit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten, die zwischen den Parteien – soweit sie Unternehmer sind - nicht beigelegt werden können, sind endgültig gemäß den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer unter Einschaltung eines oder mehrerer Schiedsrichter, die gemäß den genannten Regeln zu bestellen sind, beizulegen. Schiedsort ist der Sitz von ISI, die Schiedsverhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.


Köln im September 2005

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