

I.S.I. Deutschland GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1.9.2005
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Inhalt:
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
II. Vermietung von Gegenständen
§ 1 Mietzeit
§ 2 Vergütung
§ 3 Transport
§ 4 Stornierung durch den Kunden
§ 5 Zahlung
§ 6 Gebrauchsüberlassung und Mängel
§ 7 Schadensersatz
§ 8 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von ISI
§ 9 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
§ 10 Versicherung
§ 11 Rechte Dritter
§ 12 Kündigung von Mietverträgen
§ 13 Rückgabe der Mietsache(n)
§ 14 Langfristig vermietete Gegenstände
III. Verkauf von Gegenständen
§ 1 Preise
§ 2 Lieferung
§ 3 Gefahrübergang
§ 4 Zahlungsbedingungen
§ 5 Eigentumsvorbehalt
§ 6 Gewährleistung
§ 7 Haftung
§ 8 Werkvertrag
IV. Form/Schlussbestimmungen
§ 1 Schriftform
§ 2 Schlussbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der I.S.I. Deutschland GmbH (nachfolgend ISI genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge.
Angaben von §§ gelten für die in diesen AGB enthaltenen §§, sofern nicht ausdrücklich anderweitige Zuordnungen bestimmt sind. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, alle früheren AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
2. Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende AGB des Kunden/Lieferanten haben keine Gültigkeit. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, auch für den Fall, dass die entgegenstehenden Bedingungen in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Diese AGB gelten auch dann, wenn seitens ISI der Einbeziehung der Bedingungen des Kunden nicht widersprochen oder in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden / Lieferanten dessen Bestellung oder Lieferung vorbehaltlos durchgeführt wird. Diese AGB gelten entsprechend auch für im Zusammenhang mit der jeweils gegenständlichen Vertragsleistung erbrachten Beratungs- und Planungsleistungen sowie für Auskünfte.
Die Rechte des Kunden/Lieferanten aus dem Vertrag mit ISI sind nicht übertragbar.
Enthalten diese AGB keine Regelungen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
1. Die Angebote von ISI sind unverbindlich. Angebote von ISI sind stets freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. ISI Preislisten stellen kein Vertragsangebot dar.
Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend, sofern sie nicht befristet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von ISI zustande oder, wenn eine solche nicht oder erst mit der Rechnung erteilt wird, durch die Ausführung der Leistung oder Lieferung.
2. ISI ist in der Entscheidung über die Annahme eines Auftrages frei.
3. Toleranzen Preise, Abbildungen, Zeichnungen sowie die in Prospekten, Verzeichnissen und sonstigen Unterlagen enthaltenen Daten, z.B. über Maße, Ausmaße und Gewicht, Leistung und Betriebskosten, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich durch ISI schriftlich garantiert werden. Für Irrtümer und Druckfehler besteht keinerlei Haftung. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände im Lager von ISI (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von ISI (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, ISI oder ein Dritter den Transport durchführt.
1. Sofern nichts anderweitiges vereinbart wurde, gilt der in der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste von ISI enthaltene Mietpreis als vereinbart.
2. Ist in Verträgen oder Preislisten über zusätzliche Dienstleistungen, wie z.B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, die Höhe des Entgelts nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
1. Soweit nichts anderweitiges vereinbart wurde, schuldet ISI nicht den Transport der Mietgegenstände. Übernimmt ISI den Transport der Mietgegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung, kann ISI den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen unter Ziff. II § 7.
2. Lässt ISI den Transport von einem Dritten durchführen, hat der Kunde vorrangig den Dritten für etwaige Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck Abtretung der ISI gegen den Dritten zustehenden Ansprüche in demjenigen Umfang verlangen, in dem ISI dem Kunden gegenüber gemäß Ziff. II § 7 Abs. 1 und 2 zur Haftung verpflichtet ist.
1. Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
2. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, 20% der vereinbarten Vergütung, wenn spätestens 30 Tage vor Vertragsbeginn storniert wird, 50% der vereinbarten Vergütung, wenn spätestens 10 Tage vor Vertragsbeginn storniert wird und 80% der Vergütung, wenn spätestens 3 Tage vor Vertragsbeginn storniert wird, als pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei ISI maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt, bzw. reduziert sich insoweit, als der Kunde nachweist, dass ISI kein Schaden oder ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.
1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Miete sowie die Vergütung für sonstige Leistungen ohne Abzüge/Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns fällig und zahlbar. ISI ist zur Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden nur im Falle der vorherigen vollständigen Zahlung der Vergütung verpflichtet.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen der ISI an deren Sitz bar oder durch Vorkasse auszugleichen, Erfüllungsort ist insoweit der Sitz von ISI.
2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang bei ISI maßgeblich.
3. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Gesetzes, so schuldet er bei nicht fristgerechter Zahlung Verzugszinsen i. H. v. 8 % über dem Basiszinssatz. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Gesetzes, hat er die Vergütungen und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis während des Verzuges mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die auf dem jeweils konkreten Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt berechtigt.
5. Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages – auch eines Teilrechnungsbetrages - werden alle zu dem Zeitpunkt des Verzugseintritts offenen Rechnungen sofort fällig. Vom Kunden zu erstattende Mahnkosten werden pauschal i.H.v. Euro 10,00 für jede Mahnung erhoben, wobei die erste Mahnung kostenfrei bleibt.
6. Ist das Lastschriftverfahren vereinbart und gibt die Bank die Lastschrift aufgrund fehlender Deckung zurück, wird die Rechnung sofort fällig. Ferner hat der Kunde die anfallenden Bankgebühren als auch eine Kostenpauschale i. H. v. Euro 50,00 zu tragen, wobei es ihm nachgelassen ist, einen niedrigeren Kostenaufwand nachzuweisen. Bei Erstauftrag wird nur gegen Vorkasse oder Nachnahme geliefert. Bei Scheck- oder Wechselzahlung gilt obiges entsprechend.
1. Bei den von ISI vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie Aufbau, Bedienung u. ä. durch technisch geschultes Personal erfordern.
2. ISI wird die Mietgegenstände vereinbarungsgemäß in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereit stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit ISI unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der Schriftform.
3. Sind die Mietgegenstände
im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel
später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen.
Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und/oder
gemäß dieser AGB, bzw. der getroffenen Vereinbarung zur Instandhaltung oder
Reparatur verpflichtet ist. ISI kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener
Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch
Reparatur erfüllen. ISI kann die Nachbesserung von der Erstattung der
Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen, wenn die
Nachbesserung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Dies ist
regelmäßig der Fall, wenn sich die Mietsache im Ausland befindet.
4. Ein Minderungs-
oder Kündigungsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steht dem
Kunden nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch von ISI erfolglos geblieben ist
oder ISI die Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß diesen Bestimmungen
abgelehnt hat. Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel
verspätet an, kann er aufgrund des Mangels nicht mindern, kündigen oder
Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann
ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel zwar unverzüglich angezeigt hat, eine
Nachbesserung innerhalb der Mietzeit jedoch nicht möglich war. Im Falle einer
unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Kunde zum Ersatz des dadurch
verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Kunden an dem
Mangel schließt das Kündigungsrecht aus.
5. Sind mehrere
Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages
aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die
Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die
Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der
Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
6. Mietet der Kunde
technisches Gerät ohne die Inanspruchnahme des von ISI empfohlenen und
angebotenen Fachpersonals an, steht dem Kunden ein Nachbesserungsanspruch nur
im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler
ursächlich oder mitursächlich waren.
7. Der Mieter ist
verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der
Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen
rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch ISI erfolgt, hat der Mieter
ISI zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. ISI
haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen
Einsatzes der Mietgegenstände.
1. Vertragliche und
gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von ISI, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Jeglicher
verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Für
typische, vorhersehbare Schäden, haftet ISI darüber hinaus auch, wenn sie durch
grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen
oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ISI,
ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter
und leitenden Angestellten von ISI.
2. Die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
3. Die vorstehenden
Regelungen gelten nicht für den Verkauf von Gegenständen (hierzu vgl. unten).
Der Kunde hat eine
inhaltlich der Regelung des § 7 entsprechende Haftungsbeschränkung mit seinen
Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer etc.) auch für deliktische
Ansprüche zugunsten von ISI zu vereinbaren. Soweit ISI infolge der
Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch
genommen wird, hat der Kunde ISI von diesen Schadensersatzansprüchen
freizuhalten.
1. Der Kunde hat die
Mietgegenstände pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Sofern der Kunde kein
Servicepersonal gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit
notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten
durchführen lassen. Insbesondere hat der Kunde die während des Gebrauchs
entstehenden Mängel an Leuchtmitteln, Projektionslampen, u. ä. fachgerecht zu
beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten
Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
2. Die
Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und
ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut
werden. Werden Gegenstände ohne Bedienungspersonal angemietet, hat der Kunde
für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien,
insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des
Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
3. Der Kunde hat während
der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu
tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder
-schwankungen haftet der Kunde.
1. Der Kunde ist
verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene
Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und
ausreichend zu versichern. Der Kunde hat den Abschluss einer Versicherung auf
Verlangen nachzuweisen.
2. Ist vereinbart,
dass ISI die Versicherung übernimmt, trägt der Kunde die hierfür anfallenden
Kosten der Versicherung.
Der Kunde hat die
Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfändungen und
sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, ISI
unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen
Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde hat die Kosten der Abwehr
derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass die Eingriffe aus der Sphäre
von ISI stammen.
Der Vertrag kann von
beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für
vereinbarte Zusatzleistungen.
Ein wichtiger Grund
im Sinne dieser AGB liegt insbesondere vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnissen
des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn Pfändungen
oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein
Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren
beantragt wird;
- der Kunde die
Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;
- der Kunde im Falle
eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der
Zahlung des Mietzinses für zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem
Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu entrichtenden Mietzins in Verzug
gerät.
1. Die Mietsache(n)
sind vollständig, geordnet und in sauberem und einwandfreiem Zustand im Lager
von ISI während des vereinbarten Zeitraums, spätestens am letzten Tag der
vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch
auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und jegliches
Kleinteilzubehör.
2. Die Rückgabe ist
erst mit dem Abladen und Registrieren aller Mietgegenstände im Lager von ISI
abgeschlossen. Nach der Registrierung erhält der Kunde eine
Empfangsbestätigung. ISI behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände
auch nach der Registrierung vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als
Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen
Mietgegenstände.
3. Wird die
vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde dies unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer
Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit
hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag
vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln,
dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich
vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche
bleibt vorbehalten.
4. Im Falle des
Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem
Kleinteilzubehör hat der Kunde den Neuwert zu ersetzen. Dem Kunden bleibt
vorbehalten, einen fehlenden oder geringeren Schaden nachzuweisen.
1. Sofern die
vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der Kunde die
Mietgegenstände aufgrund verspäteter Rückgabe länger als zwei Monate in Besitz
hat, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Paragraphen sofern keine
anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Dem Kunden obliegt
die Instandhaltung und - soweit erforderlich - auch die Instandsetzung der
Mietgegenstände.
3. Der Kunde ist
verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und
Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen.
ISI erteilt auf Wunsch des Kunden Auskunft über anstehende Prüfungs- und
Wartungstermine.
4. Gibt der Kunde die
Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 und 3 geschuldeten Arbeiten
vorgenommen zu haben, ist ISI ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen
berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw.
durch Dritte vornehmen zu lassen.
1. Ist der Kunde
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht sich der Kaufpreis einschließlich
der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB, ist in dem angebotenen Kaufpreis keine Umsatzsteuer
enthalten. Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro. Preisänderungen bleiben
vorbehalten, insbesondere können aufgrund von Währungskursschwankungen
Preisabweichungen entstehen.
2. Sämtliche Preise
verstehen sich ab Lager ISI, zuzüglich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung
und Wertsicherung. Für diese Positionen wird ein übliches Entgelt berechnet,
oder nach Beleg.
3. Etwa bewilligte
Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug des Kunden, oder gerichtlichen oder
außergerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahren sowie spätestens 30 Tage
nach Fälligkeit der Rechnung.
1. Sofern nichts
anderes vereinbart ist, bestimmt ISI Transportmittel und -wege, ohne dafür
verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt
wird.
2. ISI darf
Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die jeweils gesondert zu bezahlen
sind. Wird die Bezahlung einer Teilmenge verzögert, so kann ISI die weitere
Erledigung der Bestellung aussetzen.
3. Liefertermine und
Lieferfristen müssen von ISI ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und
gelten nur als annähernd vereinbart. Der vereinbarte Liefertermin ist
eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das Lager von ISI verlassen hat
oder die Versandbereitschaft angezeigt ist.
4. Bei höherer
Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel oder Betriebsstörungen verlängern sich die
Lieferzeiten entsprechend. In diesem Fall oder wenn Umstände bei den
Lieferanten von ISI eintreten, die zu einer Verzögerung der Leistung führen und
die Ware von ISI nicht beschafft werden kann, ist ISI berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden hat ISI sich dazu zu erklären, ob ISI
von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder innerhalb einer zu bestimmenden
angemessenen Nachfrist liefern wird. Der Kunde ist seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist von wenigstens
vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist.
5.
Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit stehen dem Kunden
nur zu, wenn er ISI eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und
die Lieferzeitüberschreitung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch ISI, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Angestellten beruht. Für typische, vorhersehbare Schäden haftet ISI darüber
hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines
einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
durch ISI, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht
worden sind.
6. Ruft der Kunde
versandfertig gemeldete Ware nicht ab, kommt er in Annahmeverzug. Der Kunde hat
für jeden angefangenen Monat ein Lagergeld i.H.v. 2,0 % des Warenwertes zu
zahlen. Das Lagergeld ist auf höchstens 10 % des Warenwerts begrenzt, es sei
denn, es werden höhere Kosten nachgewiesen.
7. Mit der
Entgegennahme unverlangt zurückgesandter Ware durch ISI wird keinerlei
Willenserklärung abgegeben; die Entgegennahme erfolgt grundsätzlich unter
Vorbehalt. Bei endgültiger Rücknahme schreibt ISI dem Kunden den für den Tag
der Rücknahme nach billigem Ermessen zu bestimmenden Zeitwert der Ware gut.
1. Ist der Kunde
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Ist der Kunde
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
3. Ziffer 1 + 2 gilt
auch dann, wenn für Transportschäden eine im Auftrag und für Rechnung des
Kunden abgeschlossene Versicherung aufzukommen hat oder wenn ISI die Ware
frachtfrei liefert. Die Sicherung von Ansprüchen bei Transportschäden ist Sache
des Kunden. Für die Eignung und Bonität des etwaig vermittelten
Versicherungsschutzes wird grundsätzlich keine Haftung durch ISI übernommen,
ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Der Übergabe steht
es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
1. Soweit nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von
ISI spesenfrei innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug
auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
2. Im übrigen gilt
die Regelung unter Ziff. II § 5 entsprechend.
1. Bei Verträgen mit
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich ISI das Eigentum an der Ware bis
zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB behält sich ISI das Eigentum an der Ware bis
zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus laufender
Geschäftsbeziehung vor. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als
Sicherung für die jeweilige Saldoforderung von ISI gegenüber dem Kunden. Dies
gilt auch, wenn Zahlungen auf besondere Forderungen geleistet werden.
2. Der Kunde ist
verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten
regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist
verpflichtet, ISI Zugriff von Dritten auf die Ware, etwa im Falle einer
Pfändung, sowie etwaigen Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat der Kunde ISI unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. ISI ist
berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 und 3 dieser
Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Gleiches
gilt, wenn das Eigentum oder Miteigentum in sonstiger Weise gefährdet
erscheint. Sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung, Abholung und Verwertung der
Vorbehaltswaren, wie auch Wertminderung der Waren gehen zu Lasten des Kunden.
Zur Durchführung dieser Maßnahmen wie auch zu einer allgemeinen Besichtigung
der im Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren hat der Kunde ISI, bzw. deren
Beauftragten Zutritt zu diesen Waren zu gewähren.
Bei Pfändungen oder
sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde ISI unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit ISI, oder deren Vertreter Einreden, sonstige Rechte und
Klagen gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
ISI die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Kunde für die entstandenen Schäden, so wie für auch
sämtliche Folgeschäden.
5. Ist der Kunde
Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiter zu veräußern. Er tritt ISI bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. ISI nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer
bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung ermächtigt. ISI behält sich
jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug
gerät.
6. Wird die
Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder
Werklieferungsvertrages verwendet, so gilt für Forderungen aus solchen
Verträgen Abs. 5 entsprechend.
7. Die Be- und
Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag
von ISI. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die ISI nicht gehören, so
erwirbt ISI an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von
ISI gelieferten Ware zu den sonstigen Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die
Ware mit anderen ISI nicht gehörenden Gegenständen, vermischt wird.
8. Der Kunde ist bis
auf Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen
einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge für ISI treuhänderisch zu
vereinnahmen und an ISI abzuführen, soweit deren Forderungen fällig sind. Bei
Zahlungsverzug des Kunden hat dieser auf Verlangen von ISI alle gewünschten
Auskünfte zu erteilen und insbesondere eine Liste der Schuldner für die an ISI
abgetretenen Forderungen aufzustellen, den Forderungsübergang seinen Kunden
anzuzeigen und diesbezügliche Kundenwechsel auf ISI zu übertragen. Der Kunde
hat ISI den Zugriff Dritter auf die in ihrem Eigentum oder Miteigentum
stehenden Waren oder auf ISI abgetretene Forderungen, ebenso die
Verschlechterung oder den Untergang von Vorbehaltswaren, sofort anzuzeigen.
Etwaige Versicherungsansprüche hieraus tritt der Kunde schon jetzt an ISI ab.
ISI nimmt diese Abtretung an.
9. ISI verpflichtet
sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20 % übersteigt.
10. Soweit Software
an den Kunden lizenziert wird, sind sich die Parteien darüber einig, dass das
Eigentum an dieser Software nicht auf den Kunden übergeht.
1. Ist der Kunde
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der
Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für die Mangelhaftung für neu hergestellte
Sachen zwei Jahre beträgt. Schadensersatzansprüche für Mängel an gebrauchten
Sachen verjähren in einem Jahr.
2. Der Verkauf
gebrauchter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erfolgt
unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung von ISI. § 444 (Haftungsausschluss)
bleibt unberührt.
3. Ist der Kunde
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leistet ISI für Mängel neuer Gegenstände mit
folgender Maßgabe Gewähr:
3.1 Die
Gewährleistung umfasst zunächst ausschließlich nach Wahl von ISI die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3.2 Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und / oder
Schadensersatz verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
3.3 Der Unternehmer
muss den Mangel innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware
schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war nicht
erkennbar. Zeigt sich ein Mangel später, muss dieser innerhalb einer Frist von
sieben Tagen ab Feststellung schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
3.4 Die
Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
3.5 Die
ordnungsgemäße Beschaffenheit der Ware bemisst sich ausschließlich nach
zwischen den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten
Vereinbarungen hinsichtlich der Eigenschaften, Merkmale und Spezifikationen
(Beschaffenheitsvereinbarung). Sind hierzu keine Vereinbarungen getroffen worden,
gilt ausschließlich die Produktbeschreibung des Herstellers als Maßstab für die
ordnungsgemäße vertragliche Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine besondere
Beschaffenheitsgarantie dar. Beschaffenheitsgarantien bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit stets der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
4. Jegliche
Gewährleistung für natürliche Abnutzung sowie im Falle unsachgemäßer Handhabung
der gelieferten Ware ist ausgeschlossen. Bei gebrauchten Sachen haftet ISI
nicht für Fehler aufgrund vertragsgemäßer Abnutzung der Sache.
1. Vertragliche und
gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ISI, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für typische,
vorhersehbare Schäden haftet ISI darüber hinaus auch, wenn sie durch grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder
durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ISI, ihre
gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind.
2. ISI haftet der
Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren
Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem
Schuldverhältnis;
3. Jegliche Haftung
von ISI für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von unwesentlichen
Pflichten ist ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei ISI zurechenbaren Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Der Kunde ist
verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu
treffen.
6. Bei
Weiterveräußerung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden stellt dieser ISI
im Innenverhältnis von jeglichen Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit
der Kunde für den die Haftung bedingenden Fehler verantwortlich ist.
Im Falle von
Ausführungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten finden §§ 631 ff. BGB Anwendung.
Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen, es sei denn, es ist schriftlich
eine Pauschale vereinbart. Die Vergütung ist bei Abnahme/ Übergabe zu zahlen.
Der Kunde hat die Rechnung binnen 3 Wochen nach Erhalt zu prüfen und etwaige
Einwendungen zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen
ausgeschlossen. Auf die Wirkung des Fristablaufs wird der Kunde in der Rechnung
gesondert hingewiesen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme. Der
Besteller räumt ISI in Ergänzung von § 647 BGB zur Sicherheit ein
Vertragspfandrecht an den zu bearbeitenden Sachen ein.
Sofern Schriftform
vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch
Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument,
das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
versehen ist, gewahrt.
1. Mündliche
Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
2. Sollte eine
Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in
den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen
Bestimmungen des Vertrages / der AGB nicht berührt. Die Parteien verpflichten
sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von
ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
3. Für diese AGB und
die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und
Vertragssprache. Die Haager Einheitlichen Kaufgesetze und das UN-Kaufrecht
(Convention on Contracts for the intenational Sale of Goods) finden keine
Anwendung.
4. Erfüllungsort ist
der Sitz von ISI. Ist der Kunde Kaufmann, eine Privatperson mit alleinigem
Wohnsitz im Ausland oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist
der Sitz von ISI ausschließlicher Gerichtsstand.
5. Alle aus dem
zugrunde liegenden Vertrag und/oder diesen AGB oder hiermit im Zusammenhang
stehenden Streitigkeiten, die zwischen den Parteien – soweit sie Unternehmer
sind - nicht beigelegt werden können, sind endgültig gemäß den Schiedsregeln
der Internationalen Handelskammer unter Einschaltung eines oder mehrerer
Schiedsrichter, die gemäß den genannten Regeln zu bestellen sind, beizulegen.
Schiedsort ist der Sitz von ISI, die Schiedsverhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache.
Köln im September
2005
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